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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - 1 O 56/07   

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https://dejure.org/2007,34139
OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - 1 O 56/07 (https://dejure.org/2007,34139)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2007 - 1 O 56/07 (https://dejure.org/2007,34139)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. März 2007 - 1 O 56/07 (https://dejure.org/2007,34139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BG LSA § 45 Abs. 2; ; DG LSA § 10 Abs. 6; ; DG LSA § 12 Abs. 4; ; DO LSA § 12 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Klage auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Entfernung eines Ruhestandsbeamten aus dem Dienst; Beendigung eines Ruhestandsbeamtenverhältnisses mit einer in einem Disziplinarverfahren erfolgten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - 1 O 56/07
    § 45 Abs. 2 BG LSA setzt, wie auch § 45 Abs. 1, 3 und 4 BG LSA zeigt, voraus, dass es sich bei dem Antragsteller um einen - wegen Dienstunfähigkeit - in den Ruhestand versetzten Beamten handeln muss, da es insoweit um die Umwandlung eines noch bestehenden Ruhestandsbeamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis eines "aktiven" Beamten geht (vgl. - davon ausgehend -. auch: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1993 - Az.: 1 D 4.92 -, zitiert nach juris.web; vgl. zudem: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 1, § 45 Rn. 2, 9, 10; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Band 1, § 48 Rn. 1, 25, 59; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Band I, Anm. 1., a) und b), 2., a), 3., a) und 7.; Fürst, GKÖD, Teil 2a, K § 45 Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2005 - 10 L 1.05

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - 1 O 56/07
    Indes ist er aus dem Ruhestandsbeamtenverhältnis aufgrund der mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - Disziplinarkammer - vom 6. September 2004 (Az.: 12 A 4/04) erfolgten Aberkennung des Ruhegehaltes mit dessen Rechtskraft infolge Rücknahme der Berufung (siehe OVG LSA - Disziplinarhof -, Beschluss vom 3. März 2005 - Az.: 10 L 1/05 -) ausgeschieden.
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